In der Sitzung vom 23.02.2024 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“, das den Besitz moderater Mengen Genusscannabis und den privaten Anbau (zwecks Eigenbedarf) legalisiert. Hier finden Sie einen ganzen Artikel rundum Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Einer der Kerninhalte des neuen Gesetzes ist die Einführung von nichtkommerziellen Vereinen, sogenannten Cannabis Social Clubs. Diese dienen fortan als Grundlage für die Ausgabe und den (semi-)privaten Anbau von nichtmedizinischem Cannabis.
Das Gesetz tritt zweistufig am 01.04.2024 (für den privaten Besitz) und am 01.07.2024 (für die Einführung von Cannabis Social Clubs) in Kraft. (1) Schon jetzt stehen mehrere Vereine in den Startlöchern, um die logistischen und bürokratischen Hürden vorwegzunehmen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Modell der Cannabis Social Clubs und welche Funktion sie künftig im Hinblick auf die Vergabe von Genusscannabis einnehmen.
Cannabis fällt bis zum Inkrafttreten der Reform unter das Betäubungsmittelgesetz. Demnach ist ein legaler Cannabis-Zugang in Deutschland nur auf ärztliche Anweisung möglich. Der Verkauf erfolgt unter Nachweis eines Betäubungsmittelrezepts in der Apotheke. Die in diesem Rahmen ausgegebenen Präparate zielen auf einen therapeutischen Nutzen ab und werden daher als medizinisches Cannabis bezeichnet.
Um für die Behandlung mit medizinischem Cannabis in Deutschland in Frage zu kommen, müssen Ärzt:innen einen therapeutischen Nutzen feststellen. Dies setzt ein unspezifisches Leiden oder eine Krankheit voraus, denen gegenüber sich die Behandlung mit medizinischem Cannabis als wirksam erweisen könnte. Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Cannabistherapie, wenn Patient:innen austherapiert sind. Andernfalls müssen sie selbst für die Präparate aufkommen. Die Kosten belaufen sich auf circa 5-15 Euro pro Gramm. (2)
Die für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossenen Reformen sehen eine gesetzeskonforme Ausgabe von Genusscannabis vor. Genusscannabis ist insofern von medizinischem Cannabis zu unterscheiden, als dass es 1.) nicht auf ärztliche Anweisung hin konsumiert und 2.) nicht von Apotheken vertrieben wird. Doch auch die Regularien für medizinisches Cannabis erhalten eine Überarbeitung. Künftig ist es möglich, medizinisches Cannabis in Deutschland bereits über ein reguläres Arztrezept zu erhalten. Dadurch entfällt die Notwendigkeit eines Betäubungsmittelrezepts, das an strengere Auflagen gebunden ist. (3)
Ab dem 01.07.2024 sollen Cannabis Social Clubs in Deutschland für die regulierte Ausgabe von Genusscannabis sorgen. Cannabis Social Clubs sind nichtkommerzielle Vereine. Sie dürfen aus maximal 500 Mitgliedern bestehen, die ortsgebunden Cannabis anbauen und Ernteerzeugnisse für den Eigenbedarf verteilen. Die Ausgabe erfolgt an (volljährige) Vereinsmitglieder und ist auf 50 Gramm im Monat begrenzt. Für Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren liegt der Grenzwert bei 30 Gramm im Monat. Zudem darf das an sie ausgegebene Cannabis nicht mehr als 10 Prozent THC enthalten.
Die Ausgabe erfolgt grundsätzlich in neutralen Verpackungen (ohne werbende Illustrationen, Sätze etc.), die Informationen über das betreffende Produkt enthalten. Dazu gehören der THC- und CBD-Gehalt, die Sorte, sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sowohl der Verein als Institution als auch seine Mitglieder dürfen weder mit Cannabis handeln noch Ernteerzeugnisse an Dritte verschenken. Da jeder Club die Kosten für den Anbau, die Lokalität und die Organisation selbst trägt, ist er auf Mitgliedsbeiträge angewiesen. Es dürfen zudem keine externen Mitarbeiter beschäftigt werden. (4)
Neben der Erzeugung und Ausgabe von Genusscannabis sollen Cannabis Social Clubs in Deutschland zur Suchtprävention und Qualitätssicherung beitragen. Einerseits unterliegen sie regelmäßigen Kontrollen, andererseits sind sie verpflichtet, Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte zu erstellen sowie Sucht- und Präventionsbeauftragte zu ernennen. Dies geht mit einem strikten Werbeverbot für Cannabis Social Clubs in Deutschland einher. Zudem müssen die Vorstandsmitglieder des Clubs ein Führungszeugnis nachweisen und die Einhaltung von Grenzwerten im Hinblick auf Pflanzenschutz- und Düngemittel sicherstellen. Die Räumlichkeiten eines Cannabis Social Clubs müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zu Spielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen wahren. Dasselbe gilt für den Konsum von Cannabis, der außerdem nicht in den Clubräumen, in der Nähe von Sportstätten oder Minderjährigen erfolgen darf. (5)
Die Gesetzesreform sieht eine genaue Kontrolle der produzierten und im Umlauf befindlichen Cannabismengen vor. Cannabis Social Clubs müssen geerntete, ausgegebene und gegebenenfalls vernichtete Cannabiserzeugnisse dokumentieren und jährlich an eine Kontrollbehörde übermitteln. (6) Im gleichen Sinne müssen sie Auskunft über das verwendete und verfügbare Saatgut einschließlich ihrer Bezugsquellen erteilen. (4)
Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club bietet niedrigschwelligen Zugang zu Genusscannabis. Der Verein ermöglicht die monatliche Ausgabe ausreichender Mengen für den privaten Konsum, den Austausch und unmittelbar verfügbare Ansprechpartner:innen in Fragen rund um Cannabis. Darunter fällt auch die soziale Kontrollfunktion, die der Verein gegenüber seinen Mitgliedern einnimmt. Die Vereinsgemeinschaft kann problematisches Konsumverhalten (bestenfalls) früh erkennen und zur Sprache bringen.
Gleichwohl ist die medizinische Kompetenz des zuständigen Vereinspersonals nicht gewährleistet. (7) Die beschlossenen Gesetzesänderungen betonen ausdrücklich, dass die Entkriminalisierung von Genusscannabis nicht der Selbstmedikation von Patient:innen dient und dass der verantwortungsvolle medizinische Gebrauch weiterhin unter ärztlicher Aufsicht erfolgen soll. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Über- oder Unterdosierung durch unbekannte Schwankungen von Wirkstoffgehalten, da arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorgaben beim Eigenanbau und -konsum unbeachtet bleiben. (8)
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Mitglieder auf die Erträge ihres Clubs angewiesen und bestimmte Sorten dadurch nicht verfügbar sind. Sollte sich kurzfristig der Bedarf nach bestimmten Wirkungsprofilen einstellen, kann ein Cannabisclub diesen nicht oder nur verzögert (durch den Anbau neuer Pflanzen) decken. Grundsätzlich sollten Cannabis Social Clubs nicht den Zweck erfüllen, die Grenze von medizinischem Cannabis und Genusscannabis aufzuweichen. Wer eine Cannabistherapie anstrebt und ein bestimmtes Leiden behandeln möchte, sollte nach wie vor Rücksprache mit Ärzt:innen und Apotheker:innen halten.
Da die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club in Deutschland mit Verpflichtungen und der Mitwirkung an Aufzucht, Ernte oder Vereinsorganisation einhergeht, sprechen sie nur Personen an, die über entsprechende Zeitressourcen verfügen. Auch der Mitgliedsbeitrag und etwaige Zusatzkosten für ausgegebene Erzeugnisse könnten sich für manche Interessent:innen als unattraktiv erweisen. Ferner bergen die Ortsgebundenheit und die eingeschränkte Größe der Cannabisvereine die Gefahr regionaler Engpässe. In urbanen Zentren dürfte die Gründung und Führung von Cannabisvereinen vergleichsweise leicht ausfallen. Auf dem Land ist der Bedarf (aufgrund einer geringeren Anzahl verfügbarer Vereine, Entfernungen etc.) mit nicht-kommerziellen Mitteln hingegen weitaus schwieriger zu decken. Im Gegensatz dazu verfügt medizinisches Cannabis in Deutschland, auch durch Versandapotheken, bereits über eine umfassende Infrastruktur.
Die Idee für Cannabis Social Clubs bestand bereits seit 2005 und wurde von der European Coalition for Just and Effective Drug Policies (kurz: ENCOD) vorgeschlagen. (9) Seitdem existieren verwandte Ausführungen in Spanien (10), Belgien (11) und den Niederlanden (12). Allerdings handelt es sich bei diesen Beispielen eher um rechtliche Grauzonen als um gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Anbau und die Ausgabe von Genusscannabis in Vereinsgemeinschaften ausdrücklich legalisieren. Daher nimmt Deutschland durch die nun verabschiedeten Reformen innereuropäisch eine Vorreiterrolle ein. Außerhalb von Europa folgt die Cannabispolitik in Uruguay einem ähnlichen Ansatz. (13)
Die Einführung von Cannabis Social Clubs in Deutschland ist keine Legalisierung im engeren Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine Entkriminalisierung von Besitz und Anbau unter geregelten Maßgaben. Cannabis bleibt auch nach der Gesetzesänderung ein reguliertes Produkt, das (außerhalb von Apotheken) nicht für den freien Handel vorgesehen ist. Vier Jahre nach Einführung der Cannabis Social Clubs in Deutschland soll das Gesetz evaluiert werden. Die Bundesregierung stellt die Möglichkeit in Aussicht, danach auch den kommerziellen Vertrieb von Genusscannabis in einzelnen Modellregionen zu erproben. Dies wäre der Auftakt für eine vollständige Cannabis-Legalisierung in Deutschland. (4)
Mit einem Cannabis-Rezept ist in Deutschland auch jetzt schon legaler Zugang zu Cannabispräparaten gegeben. Nach ärztlicher Sichtung und mit der Aussicht auf therapeutischen Erfolg können Ihnen alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte (mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzt:innen) das erforderliche Rezept ausstellen. Durch das Kontaktformular der MYCANNABIS Online-Apotheke können Sie uns die enthaltenen Informationen auf Ihrem Rezept übermitteln und das medizinische Cannabis als Online-Bestellung aufgeben. Anschließend schicken wir Ihnen unser Angebot für das gewünschte Präparat zu. Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, stehen Ihnen alle geläufigen Zahlungsoptionen (einschließlich PayPal, Banküberweisung und Zahlung auf Rechnung) zur Verfügung. Um Ihre Bestellung abzuschließen, schicken Sie uns das Original Ihres Rezepts auf dem Postweg zu. Nachdem Ihr Rezept bei uns eingegangen ist, erhalten Sie das gewünschte Präparat binnen drei Tagen als DHL-Lieferung. Der Versand ist kostenlos. Alternativ können Sie unseren kostenpflichtigen Expressversand buchen. Dieser gewährleistet eine Lieferung bis spätestens 12 Uhr am Folgetag.